Der Airwalker e.V. betreibt Fluggelände für den Gleitschirmsport. Diese Fluggelände dürfen im Rahmen der jeweiligen Geländeordnung von Vereinsmitglieder des Airwalker e.V. und kooperierender Vereine kostenfrei genutzt werde. Sofern es die Kapazitäten zulassen sind auch Gastpiloten herzlich willkommen. Für sie gilt die Regelung für Gastpiloten.
Während die Mitglieder des Airwalker e.V. durch ihren Vereinsbeitrag zu der Geländefinanzierung beitragen sind Gastpiloten augefordert einen Kostenbeitrag zu leisten indem sie ein Tagesticket zu ortsüblichen Konditonen kaufen. Der Kauf eines Tickets berechtigt zum Fliegen in allen Fluggeländen des Airwalker e.V. an dem auf dem Ticket angegebeben Tag oder Zeitraum. Das Ticket muss vor dem Start gekauft werden.
Der Kauf eines Tickets ist nicht gleichbedeutend mit der Berechtigung in jedem Fluggelände des Airwalker e.V. fliegen zu dürfen. Das gilt insbesondere für kommerzielle Flüge. Gelten für ein Gelände bestimmte Einschränkungen so ist der Pilot verpflichtet sich vor dem Kauf eines Tickets davon zu überzeugen, dass die Einschränkungen auf ihn nicht zutreffen.
Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist nicht möglich.
Der Airwalker e.V. möchte auf umfassende Ticketkontrollen in den Fluggeländen verzichten und appelliert daher für die aktive Beteiligung bei der Erhaltung von Fluggeländen durch Kauf eines Tickets.
Always happy landings
Airwalker e.V.