Aus Gründen der Sicherheit und zur Wahrung der Interessen von Geländebesitzern und Nachbarn ist das Fliegen in Fluggebieten des Airwalker e.V. nur nach erfolgter Einweisung in das jeweilige Fluggebiet gestattet. Einweisungsberechtigt sind alle Mitglieder des Airwalker e.V. mit entsprechender Geländeerfahrung, insbesondere die Geländebeauftragten. Wir weisen darauf hin, dass es ohne Einweisung in das Fluggebiet im Falle eines Unfalls zu Problemen mit der Haftpflichtversicherung kommen kann.
Jeder Pilot ist verpflichtet, sich vor dem Start von einem der Airwalker Fluggelände davon zu überzeugen, dass das Gelände nicht gesperrt ist und sich mit: Vorname, Nachname, Telefonnummer sowie Ort und Uhrzeit zu registrieren. Für beides steht der kostenlose Service FAIR FLY zur Verfügung.
Der Airwalker Mitgliedsausweis ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Die Hinweise auf den Geländetafeln der jeweiligen Fluggebiete sind unbedingt zu beachten (siehe auch https://airwalker.de/fluggebiete)! Aus Rücksichtnahme zu den Nachbarn unserer Fluggelände und zur Natur ist das Parken vorn Fahrzeugen ausschließlich auf den ausgewiesenen Plätzen gestattet.
Der Start erfolgt auf Risiko des jeweiligen Piloten.
Piloten ohne gültige Lizenz oder Haftpflichtversicherung haben generelles Flugverbot! Die Zuwiderhandlung ist nach § 60 LuftVG eine Straftat.
Regelung für Gäste:
Herzlich willkommen sind bei uns auch Piloten die nicht Mitglied im Airwalker e.V. oder in kooperierenden Vereinen sind. Dort wo es uns möglich ist, bieten wir vereinsfremden Piloten eine Gastflugmöglichkeit:
Gelände mit Gastflugmöglichkeit | Gelände ohne Gastflugmöglichkeit |
---|---|
Korbach | Halbeswig |
Poppenberg | Werdohl |
Obermarsberg | |
Sengenberg |
Die Tagesgebühr für Gastpiloten ist vor dem Start zu entrichten und beträgt 6 EUR für alle Fluggebiete des Airwalker e.V. Auch diese kann online per FAIR FLY bezahlt werden. Ein Nachweis ist auf Verlangen jedem Mitglied des Airwalker e.V. vorzuzeigen.
Der Vorstand behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund einzelne Piloten ganz oder zeitlich befristet vom Gastflugrecht auszuschließen.
Brilon, 01.07.2020
Der Vorstand