Die Landesregierung NRW erlaubt es uns die Fluggelände wieder frei zu geben. Dieses geschieht unter der Auflage, dass die Corona-Verhaltensregeln unbedingt einzuhalten sind. Obligatorisch sind z.B. 2 m Mindestabstand am Startplatz und der Verzicht auf Shuttlefahrten. Weitere, verpflichtende Regelungen könnt ihr dem DHV-Dokument (infektionsschutz_massnahmen_gs_und_hg_flugsport.pdf) entnehmen das die Geländehalter auch zur Führung eines Flugbuches verpflichtet. Aus diesem Grund gilt für alle Piloten: Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung, im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesländer vom 02.02.2020, verpflichtet der DHV die Betreiber von Fluggeländen Kontaktdaten von Piloten vorübergehend zu speichern. Die notwendige Registrierung kann ab dem 1. Juli, vollständig online über https://fair-fly.de/check-in erfolgen.
Bitte beachtet insbesondere für die Airwalker-Gelände, dass Fahrzeuge ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden dürfen!
Es ist damit zu rechnen, dass die Einhaltung aller vorgeschriebenen Regeln durch die lokalen Ordnungsämter geprüft und bei Nichteinhaltung geahndet wird. Jeder Pilot haftet persönlich. Bitte seid vernünftig, rücksichtsvoll und höflich.
Danke!