Unabhängig von dem vom DHV am 19.03.2020 erteilten Flugverbot und der Einstellung des Drachen- und Gleitschirmflugbetriebs in Deutschland, besteht die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 22. März 2020, sowie deren Änderung vom 16.04.2020, unverändert. Somit bleiben mit Hinweis auf §3 CoronaSchVO die Sperrungen der Fluggelände des Airwalker e.V. bis auf weiteres bestehen.
Es gilt Startverbot von allen Startplätzen! Egal wie dieser erreicht werden könnten.
Gemeinsam mit den benachbarten Gleitschirmvereinen leistet der Airwalker e.V. damit seinen Beitrag zur Verlangsamung der Ausbreitung des Virus, um eine Überlastung unseres Gesundheitssystems wirksam zu verhindern. Ganz abgesehen davon, dass wir damit auch die Gesundheit unserer Mitglieder schützen, verstehen wir das außerdem als solidarisches Zeichen für alle anderen Sportler, die aktuell auf die Ausübung ihres Sportes verzichten müssen. Ein Gleitschirm am Himmel wäre in diesen Tagen schön, aber in vielerlei Hinsicht das völlig falsche Signal.
Bitte seid vernünftig, beachtet das Verbot und bleibt gesund!Linkempfehlungen:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-setzt-weitere-massnahmen-zum-umgang-mit-der-coronavirus-pandemie-um
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitreichendes-kontaktverbot-und-weitere-massnahmen-zur
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-16_verordnung_zur_aenderung_von_rvoen.pdf
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/straf-und-bussgeldkatalog-zur-umsetzung-des-kontaktverbots-erlassen https://www.dhv.de/piloteninfos/corona-aktuell/