Das Fluggelände ist nun zugelassen und die Stromleitungen sind entfernt.
Die Geländetafeln sind angebracht.
Ab sofort heißt es: Es darf geflogen werden!
Dringender Hinweis:
Da das Gelände recht anspruchsvoll ist, darf nur geflogen werden nach einer Einweisung durch den Vorstand oder durch einen vom Vorstand Beauftragten!!!
Die Einweisung muss zwingend schriftlich im Einweisungsbuch am Startplatz bestätigt werden!!