Fluggebiete

Die Erschließung neuer Fluggelände und deren Erhalt ist mit einer Menge Arbeit verbunden.
Die Nutzung der Flächen erfordert natürlich die Zustimmung der Besitzer. Hier ist teilweise sehr viel Überzeugungsarbeit zu leisten bis die Inhaber zustimmen. Aber auch verschiedenen Ämter müssen überzeugt werden und der Nutzung zustimmen. Am Ende erteilt der DHV als Beauftragter des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) nach § 25 LuftVG die Freigabe und das Fliegen kann beginnen.

Wer selber aktiv werden möchte sollte als erste Anlaufstelle die Seite des Bundesamt für Naturschutz oder die des Ministeriums für Umwelt des Landes NRW besuchen. Sollte Start- oder Landeplatz in einem Naturschutzgebiet liegen ist es nahezu unmöglich eine Freigabe zu erhalten.

Unser erstes Fluggebiet, der Poppenberg in Brilon, wurde Ende 2012 freigegeben.
Auch wenn der Poppenberg nicht die höchste Erhebung im Sauerland ist, sind wir sehr zuversichtlich viele schöne Flüge dort absolvieren zu können.

Gastpiloten sind immer herzlich willkommen.
Auch Piloten die nicht Mitglied des Vereins sind, sind eingeladen nach einer Einweisung in das jeweilige Fluggebiet dort zu fliegen. Die Deckung der Kosten haben wir in der Geländeordnung im Abschnitt Regelung für Gäste beschrieben.